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Restart

In Sachsen dürfen Restaurants ab dem 15. Mai öffnen

Corona, Sachsen

Landesregierung legt Auflagen fest

Die Sächsische Staatsregierung hat die erlassenen Beschränkungen und Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen.

Gaststätten, Hotels und Pensionen sowie Hotels und Beherbungsbetriebe dürfen wieder öffnen, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Die zuständige kommunale Behörde kann das Hygienekonzept auf seine Einhaltung überprüfen. Die betrieblichen Abläufe sind so zu gestalten, dass zwischen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten wird. Dies gilt für alle betrieblichen Bereiche einschließlich der Verkehrswege, Sanitär- und Pausenräume. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, sind andere Schutzmaßnahmen vorzusehen (z. B. räumliche Trennung zwischen den Arbeitsplätzen; Mund-Nasen-Bedeckungen). Werkzeuge und Arbeitsmittel sind personenbezogen bereitzustellen.

Auch die Kunden sind auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln hinzuweisen.

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