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Prozess

Alfons Schuhbeck legt Revision ein

Bayern

Ex-Sternekoch will schriftliche Begründung des Strafmaßes prüfen

MÜNCHEN, Ex-Sternekoch Alfons Schuhbeck lässt die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung voerst nicht auf sich beruhen. Er habe seine Anwälte gebeten, Revision einzulegen. Er stehe zwar zu seiner Schuld, wolle aber das Strafmaß auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können, erklärte ein Sprecher seiner Anwälte. Sollte die schriftlichen Gründe des Gerichts tragen, wolle Schuhbeck die Revision zurückziehen, hieß es in der Erklärung weiter.

Schuhbeck war vom Langericht München I zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden, da er nach Auffassung des Gerichts rund 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Bei einer solchen Höhe ist nach gängiger Rechtssprechung keine Bewährungsstrafe mehr möglich. Auch die Richterin hatte bei der Urteilsbegründung betont, dass "nicht Ansatzweise" eine Bewährung möglich gewesen wäre. Eine Halbstrafe sei allerdings eventeull möglich, wenn er das Urteil annehme. Die Steuerhinterziehung sei ein "enormer Schaden" für Staat und Gesellschaft. Anders als von Schuhbeck dargestellt, sei die Steuerhinterziehung kein kaufmännischer Fehler, so das Gericht.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil keine Revision eingelegt. Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das - sollte der Revisionsantrag bestehen bleiben - das Urtel des Landgerichts auf Rechtsfehler hin überprüfen wird. 

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