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Corona-Auflagen

Bund und Länder verhängen Lockdown für Gastronomie

Corona

Neue Auflagen im Freizeitbereich sollen Anstieg der Infektionszahlen stoppen - Außerhaus-Verkauf bleibt erlaubt

BERLIN. Der Bund und die Länder wollen mit neuen Auflagen den Anstieg der Infektionszahlen in der Corona-Epidemie beenden. Wie Bundeskanzlerin Merkel sagte, ist davon auch die Gastronomie betroffen. Insgesamt sollen im Freizeit- und Kulturbetriebe nicht öffnen dürfen. Die Regelung soll zum 2. November in Kraft treten. Das konkrete Ende ist nicht definiert. Im Beschluss-Papier heißt es aber, die Regelungen sollen "bis Ende November" gelten. Eine erste Evaluation der neuen Maßnahmen soll in zwei Wochen erfolgen.

Konkret lautet der Beschluss der Ministerpräsident*innen und der Kanzlerin: "Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen." 

Außerdem gibt es auch Einschränkungen für Übernachtungen in Hotels. Der konkrete Beschluss lautet: "Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt."

Darüber hinaus sollen wieder Kontaktbeschränkungen gelten. Diese lauten: "Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen."

Darüber hinaus sind neuerliche Hilfen beschlossen worden. Dies werden laut des Beschluss-Papiers so geregelt: "Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben." 

Die Auszahlung der Hilfen werde "ein paar Tage dauern", sagte Berlins Regierender Bürgermeister Müller (SPD). Es werde aber keine neue Bürokratie aufgebaut, sondern es würden bekannte Verfahren genutzt und erweitert. Dadurch sei sichergestellt, das "schnelltmöglich" geholfen werden könne. Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) bezeichnete die Hilfen als "großzügig", da die Unterstützung sich auf das Umsatzniveau von vor Corona beziehe. Dieser dürfte weitgehend deutlich über den aktuellen Umsätzen liegen, so Söder.

Bundeskanzlerin Merkel betonte, das bei 75 Prozent der Infektionen derzeit der Ort nicht nachvollzogen werden könne. Demnach seien auch die Zahlen, über Infektionsorte nicht aussagekräftig. Darüber hinaus erklärte die CDU-Politikerin, dann angesichts der Entwicklung der Pandemie die bisher entwickelten Hygienekonzepte keine Wirkung mehr entfalteten. Die Einschränkungen beträfen den Reise- und Freizeitbereich besonders stark, damit andere Bereiche, wie die Schulen und andere Teile des Wirtschaftslebens geöffnet bleiben können, sagte Merkel weiter. Ziel sei es die Infektionsketten wieder nachverfolgbar zu machen. Dies müsse wieder garantiert werden. So lange dies nicht möglich werde, gebe es eine unkontrollierte Verbreitung des Virus. 

Die genauen Regelungen müssen wieder von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden. Sobald dazu Einzelheiten vorliegen, werden wir darüber informieren.

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