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Corona-Lock up

Bayerische Hoteliers legen Hygiene-Konzept vor

Bayern, Corona

Lock-Down-Exit-Szenario für Hotels

Hotel Drei Mohren, Augsburg

Die Hoteliers Simone Kink (Parkhotel Schmid/Adelsried), Christian Dreisbach (Best Hotels/Bayern), Andreas Schön (Hotel Alpenhof/Augsburg) und Theodor Gandenheimer (Drei Mohren Hotel/Augsburg) haben ein Konzept ausgearbeitet, welches eine baldige Eröffnung der Hotellerie und Gastronomie, unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen ermöglichen würde.

„Lock-down“ Exit Strategie der Hotellerie

Wichtig ist vorab eine differenzierte Gefährdungsbeurteilung zwischen Hotellerie mit und ohne Veranstaltungsbereich, Gastronomie und vor allem Bars/Clubs. Alle partizipierenden Hotels und Gastronomien müssen einen entsprechenden Hygienekatalog für Gäste und Mitarbeiter garantieren: z.B. Mund-Nasen-Schutz (Community-Masken) für das Personal (evtl. im Housekeeping Einweghandschuhe), Desinfektionsspender an allen Zu- und Ausgängen, Verhaltensregeln für Gäste & Personal (in öffentlichen Bereichen nur mit Mundschutz, Nutzung der Aufzüge nur durch maximal 2 Personen), Abstandspunkte und Spuckschutz am Empfang, Kennzeichnung von Laufwegen (ohne Überschneidung), möglichst kontaktlose Bezahlung, Frühstück nur per Room Service / Lunchpakete offerieren etc.

  • Meetings/Tagungen wären unter Einhaltung der Mindestabstände von Personen (2 m) und je einer Person pro Tisch bis 50 Personen erlaubt, nur „self service“ im Raum. Der Raum muss eine, zu definierende, Mindestgröße pro Teilnehmer haben. > eventuell eine zeitliche Staffelung (z.B: ab 04.05.20 bis zu 30 Personen; ab 15.06.20 bis zu 50 Personen) pro Veranstaltung separierte Kaffeepause (entweder im Raum oder separater Bereich)
  • Private Familienfeiern bis 10 Personen sind in einem separaten Bankettraum erlaubt. Der Raum muss eine, zu definierende, Mindestgröße und Abstand pro Person haben.
  • Restaurants müssen die Gästeanzahl auf maximal 30 anwesende Gäste limitieren, ebenfalls nur unter Einhaltung der Mindestabstände von 2 Metern pro Tisch. Pro Tisch maximal 2 Personen (außer die bereits bestehende häusliche Gemeinschaft/Familien bis maximal 6 Personen). Nach Möglichkeit ein separater Eingang bzw. Ausgang.
  • Die Außengastronomie (Speisen und Getränke) ist ebenfalls auf maximal 50 Personen zu limitieren. Die Einhaltung der 2 Meter Abstände muss gewährleistet sein. Um die Interaktion mit dem Servicepersonal zu minimieren, wären auch reine „self service“ Konzepte denkbar.

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