Urteil
Alfons Schuhbeck muss in Gefängnis
MÜNCHEN. Das Landgericht München I hat den früheren Sternekoch Alfons Schuhbeck zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 73-jährige sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat. Ein Mitangeklater wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf vier Jahre Haft plädiert, Schuhbecks Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe. In Steuerstrafverfahren ist die Höhe der hinterzogenen Steuern maßgeblich für die Strafbemessung. Die Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck vorgeworfen, mit Hilfe eines Computerprogramms mehr als 2,3 Millionen Euro zwischen 2009 und 2015 in seinen Restaurants Orlando und Südtiroler Stuben hinterzogen zu haben.
Schuhebeck hatte zuvor in dem Verfahren ein Gestädnis abgelegt. "Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe", sagte er unittelbar vor der Urteilsverkündung. Das Gericht wertete das Geständnis als lückenhaft und taktisch begründet, nachdem ein IT-Fachmann ausgesagt habe. Die Steuerhinterziehung sei ein "enormer Schaden" für Staat und Gesellschaft. Anders als von Schuhbeck dargestellt, sei die Steuerhinterziehung kein kaufmännischer Fehler, so das Gericht.
Während der Mitangeklagte das Urteil annahm, erklärte der Schuhbecks Anwalt dem BR, der werde über das Urteil beraten und entscheiden, wie es weitergehe.